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Scheinselbständigkeit - Freiberuflerstatus - Gewerbesteuer - IHK
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Scheinselbständigkeit
Nach den großen Wirren zum Thema Scheinselbständigkeit habe ich selbst die Initiative ergriffen und erreicht, dass mir die BfA nach einigen Schriftwechseln bestätigt hat, weder schein- noch arbeitnehmerähnlich selbständig zu sein. Das habe ich schwarz auf weiß. Dieser Status kann sich erst nach einer erneuten Prüfung der BfA ändern, dann aber nicht rückwirkend. |
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Freiberuflerstatus
Da ich ein abgeschlossenes Universitätsstudium vorweisen kann und keine "Anwendungssoftware" programmiere, ist es mir nicht schwergefallen, vom Finanzamt als Freiberufler eingestuft zu werden. Mir liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass ich ausschliesslich einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit nachgehe. |
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Gewerbesteuer
Als anerkannter Freiberufler bin ich nicht gewerbesteuerpflichtig. |
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IHK
Die IHK hat's versucht und wollte gleich rückwirkend für 4 Jahre Beiträge einkassieren. Glücklicherweise unterliegt man als freiberuflicher Selbständiger nicht der mittelalterlichen IHK-Zwangsmitgliedschaft. |
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